Träger
Leitbild des Trägers
„Kinder sind
nicht dazu auf die Welt gekommen,
damit wir sie nach unseren Vorstellungen zurechtbiegen.
Kinder sind
auf die Welt gekommen,
um ihr eigenes Leben zu Leben.
ihren eigenen Weg zu erforschen,
ihr eigenes Ziel zu finden.
und wir dürfen sie ein Stück begleiten. „ ( Verfasser unbekannt)
Unsere Einrichtung
Die Kita befindet sich in Sukow-Marienhof an der L 23. Das Umfeld ist ein ländlicher Bereich, der durch eine intakte Natur, viele Wiesen, Wälder und umliegende Felder gekennzeichnet ist. Unsere Kita befindet sich im Erdgeschoß eines sanierten Bauernhauses. Wir betreuuen Kinder im Krippenalter von 3 Monatn -3Jahren und Kindergartenkinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt.
Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen beinhaltet die Förderung jedes Kindes genauso wie Aspekte der Betreuung und Erziehung. Das Kind in seiner Lebenssituation steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Um Individualität und die Allseitigkeit der Bildung und Erziehung zu gewährleisten, arbeiten wir nach der Bildungskonzeption für 0-10 jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist es unser Ziel die Persönlichkeit der Kinder zu stärken und ihre Kompetenzen zu fördern und zu entwickeln.
Die Auseinandersetzung der Kinder mit Ihrer Umwelt erfolgt aktiv in den Bildungsbereichen:
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Kommunikation, Sprechen, Sprache
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Elementarisches mathematisches Denken
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Kulturelle und soziale Grunderfahrungen, Welterkundung und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen
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Musik, Ästhetik und bildnerisches Gestalten
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Bewegung
Unsere Einrichtung hat einen ganzheitlichen und lebensbezogenen Ansatz, der sich an den 5 Säulen (Wasser, Ernährung, Heilpflanzen, Bewegung, Lebensordnung) des Kneipp Gesundheitskonzeptes orientiert.
Die pädagogischen Fachkräfte der Kita arbeiten nach dem lebensbezogenen Ansatz. Dieser ist Kind orientiert und wird von erlebnispädagogischen Elementen unterstützt. Der Ansatz ist eine Einladung, sich auf das Leben der Kinder einzulassen und bezieht sich auf die Lebenswelt von Kindern und ihren Familien.
Das Team schafft die Voraussetzungen für die individuelle Förderung, Bildung und Erziehung jedes Kindes. Von Beginn an ist dies ein dialogischer Prozess zwischen den Kindern, dem pädagogischen Personal und den Familien. Projekte können einen Tag oder auch mehrere Wochen andauern. Das Interesse der Kinder ist hierbei entscheidend. Demokratische Haltung entwickelt sich vor allem durch Erleben, Erfahrungen und eigene Tätigkeit.
Ferner ist die fachliche Ausrichtung der Kindertagesstätte auf das Kneipp Gesundheitskonzept ausgerichtet. In den fünf Elementen der Kneippschen Lehre (Lebensordnung/seelisches Wohlbefinden, Wasser/natürliche Reize, gesunde Ernährung, Heilpflanzen und Kräuter, Bewegung) eröffnen sich die Handlungsfelder für ganzheitliche Erziehung und Bildung. Diese fünf Elemente der Kneippschen Lehre sind Basis zur ganzheitlichen Förderung der Persönlichkeit.
Der Außenbereich und die Umgebung der Kindertagesstätte werden in die pädagogische Arbeit einbezogen. Wir besuchen regelmäßig den nahen angrenzenden Wald bei dem die Kinder die Natur erkunden, viel spielen, werkeln und bauen, beobachten und entdecken, Tiere und Pflanzen näher kennenlernen. Wir nutzen den Sportplatz des Sukower SV für Aktivitäten. Exkursionen in die nähere und weitere Umgebung, wie den Wildpark MV, Vogelpark Marlow, Mühle Atkalen, Bibliothek Teterow Theater Güstrow, Walderlebnispfad Dargun ergänzen unsere Angebote.
Öffnungszeiten und Gestaltung unseres Tages
Die Gestaltung eines regelmäßigen Tagesablaufes bietet den Kindern Sicherheit und Orientierung. Dabei stehen die Bedürfnisse der Kinder durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aktivität und Ruhe im Mittelpunkt. Die Mahlzeiten werden in der neu gestalteten Kinderküche gemeinsam eingenommen. Die Kinder werden an der Vorbereitung beteiligt. Dazu bieten die variablen Arbeitshöhen gute Voraussetzungen.
Unsere Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 6.00- 17.00 Uhr geöffnet.
6.00 Uhr | bis | 8.00 Uhr | Begrüßung , Ankommen und freies Spiel, Morgenkreis |
8:00 Uhr | bis | 8.30 Uhr | Frühstück |
8.30 Uhr | bis | 11.00 Uhr | Lern- und Bewegungsangebote, Freies Spiel, Aufenthalt im Freien |
11:00 Uhr | bis | 11.45 Uhr | Mittag |
12.00 Uhr | bis | 14.00 Uhr | Mittagsruhe |
14.30 Uhr | Nachmittagskaffee | ||
15.00 Uhr | freies Spiel, Aufenthalt im Freien, verschiedene Angebote |
Das tägliche Mittagessen erhalten wir vom DRK Güstrow, es wird täglich durch einen Fahrdienst angeliefert. Die Frühstücks- und Vespermahlzeit wird von einer technischen Kraft mit Unterstützung von Erziehern und Kindern täglich vorbereitet. Dabei sind uns Nachhaltigkeit und regionale Anbieter wichtig.
Gestaltung von Übergängen
Kita-Elternhaus
Damit Kindern und Eltern unsere Einrichtung, das Personal und die pädagogische Arbeit schnell kennen lernen, gestalten wir das erste Elterngespräch sehr intensiv und haben für das erste Gespräch eine Informationsmappe mit Infos, einem Willkommensbrief und Materialien für die Eltern erstellt.
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Wir gestalten das erste Elterngespräch in einem angemessenen Rahmen: Vorstellung der Einrichtung, des Personals und unserer Konzeption. In einem Gespräch besprechen wir gemeinsame Aspekte zur Zusammenarbeit und der Entwicklung des uns anvertrauten Kindes.
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Die Eingewöhnung erfolgt innerhalb der BE.
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Es wird das Berliner Modell der Eingewöhnung in unserer Einrichtung praktiziert. Nach individueller Absprache wird das Kind schrittweise an den Tagesablauf in der Kindertagesstätte gewöhnt. Anfangs mit Eltern, nach und nach in kleinen Abständen ohne Eltern. Wichtig dabei ist, dass Abschiednehmen und Wiederkommen vom Kind erfasst werden kann, dies schafft Vertrauen und Sicherheit, ist aber ein Lernprozess. Die Dauer der Eingewöhnung kann individuell unterschiedlich sein. Beträgt in der Regel ca. 2 Wochen.
Kita- Schule
Die Kinder erfahren über einen langen Zeitraum eine kontinuierliche Schulvorbereitung. Im letzten Jahr vor dem Schuleintritt erfolgt noch intensivere Vorbereitung. Höhepunkt des Vorschuljahres ist eine gemeinsame Abschlussfahrt der Schulanfänger und unser traditionelles Sommerfest mit Verabschiedung unserer Vorschulkinder. Außerdem werden die Kinder vor Schulbeginn zur Schnupperstunde in die Schule eingeladen, so dass die Kinder die neuen Örtlichkeiten und Lehrer kennen lernen können.
Ein Austausch mit den Erstklässlern, die den zukünftigen Schülern zumeist bekannt sind, hilft Ängste abzubauen und Neugier zu wecken. Wir können auf eine gute Zusammenarbeit mit der Grundschule in Matgendorf und der Evangelischen Grundschule zurückgreifen. Mit der Grundschule Matgendorf ist bereits ein Kooperationsvertrag ausgearbeitet worden, der kurz vor dem Abschluss steht.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Eltern und anderen Familienmitglieder sind für das Kind die wichtigsten Personen. Die pädagogischen Fachkräfte tragen gemeinsame Verantwortung für die Bildungs- und Entwicklungsprozesse des Kindes
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Die Eltern/Familien sind die Experten für ihr(e) Kind(er) in ihrer Lebenswelt und das pädagogische Personal sind Experten für den Alltag in der Tageseinrichtung. Die gegenseitig respektvoll und wertschätzend anzuerkennen, ist ein langer Prozess.
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Das Team nutzt die pädagogischen Beratungen zur Reflexion und Biografiearbeit. Nur wenn das pädagogische Personal weiß, wie das Kind aufgewachsen ist, kann es diesen Ansatz ressourcenorientiert einsetzen.
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Vor dem Vertragsbeginn treten die pädagogischen Fachkräfte bereits mit den Eltern/Familien in den engen Dialog
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Täglich, nicht nur in der Zeit der Eingewöhnung, finden Tür- und Angelgespräche statt.
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Elternabende finden zweimal im Jahr statt. Eltern erfahren Aktuelles über die Kita oder es werden Referenten zu aktuellen Themen eingeladen
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Mindestens 4 x jährlich finden Treffen von Elternbeirat und den Vorstand der Kita statt
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Eltern/Familien haben die Möglichkeit, sich an Aushängen und über das Geschehen in der Kita zu informieren.
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Jährlich findet zum Abschluss des Kita-Jahres ein Sommerfest statt, das als Familienfest gestaltet wird. Ein Oma-/Opa Tag in der Vorweihnachtszeit, eine gemeinsame Weihnachtsfeier bei dem Eltern und Erzieher ein Weihnachtsmärchen für die Kinder spielen sowie verschiedene Höhepunkte (wie Bsp. Wandertag, Ausflug zum Tierpark) finden ebenfalls im Kindergartenjahr statt. Hierzu werden die Eltern in die Planung und Gestaltung miteinbezogen. Die gute und offene Interaktion zwischen den Familien und Kindern steht dabei grundsätzlich im Vordergrund.
Höhepunkte und besondere Veranstaltungen
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Fasching
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Osterwerkstatt
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Osterfeier mit Besuch vom Osterhasen
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Kita Ausflug zum Tierpark
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Abschlussfahrt der Schulanfänger
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Sommerfest
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Erntefest
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Geisterfest
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Nikolausfrühstück
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Theaterfahrt zum Weihnachtsmärchen nach Güstrow
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Oma und Opa Tag
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Weihnachtsfeier mit Eltern
Unser Team
Pädagogisches Personal
Leitung / Gruppenarbeit:
Heidrun Hey
Ausbildung: staatlich anerkannte Erzieherin
Ausbildung Management Kitas
Ausbildung zur Kneipp Erzieherin
Englisch für Vorschulkinder
Fachberatung
Bereich Kindergarten:
Jana Ode
Ausbildung: staatlich anerkannte Erzieherin
Ausbildung zur Kneipp Erzieherin
Bereich Krippe:
Sandra Peters
Ausbildung staatlich anerkannte Erzieherin
Ökotrophologin
Kornelia Kaup
Erziehungshelferin
Weitere:
Gerhard Neumann
Hausmeister
Jana Rüdiger
Hauswirtschaft, Catering
Satzung des Kinderbetreuungsvereins Sukow-Marienhof e. V.
§ 1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Kinderbetreuungsverein Sukow-Marienhof e.V.“ und hat seinen Sitz in Marienhof 1 17168 Sukow-Levitzow OT Sukow-Marienhof Marienhof 1
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
- Der Verein wurde am 27.11.1991 unter der laufenden Nr. 78 des Vereinigungsregisters des Kreisgerichtes Teterow registriert.
§2 Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts“ Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und der Bildung und Erziehung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung einer Kindertagesstätte. - Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft, Eintritt
Mitglieder können natürlich oder juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft wird grundsätzlich durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
§ 4 Mitgliedschaft, Verlust
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung ohne Begründung mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende. Bei berechtigten Gründen ist eine kürzere Frist möglich. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Beschluss.
§5 Beiträge und sonstige Pflichten.
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2,50€.Die Mitgliedsbeiträge sind quartalweise zusammengefasst bis zum 8. Werktag der Monate Februar, Mai, August und November auf das Konto des Vereins einzuzahlen. Den Mitgliedern ist zum Ende des Geschäftsjahres eine Quittung über die gezahlten Beträge des abgelaufenen Jahres auszuhändigen.
- Die Höhe der Platzkosten werden nach erfolgter Kalkulation durch den Vorstand und die Betriebskostenverhandlungen mit dem zuständigen Jugendamt auf der Grundlage jeweils aktuellen Kindertagesförderungsgesetzes in Mecklenburg –Vorpommern festgelegt.
- Verpflegungskosten werden durch die Leitung und den Vorstand festgelegt.
Die Verpflegungskosten sind als monatliche Pauschale unaufgefordert bis zum 15. des Monats auf das Konto des Vereins einzuzahlen.
Eine Verrechnung erfolgt zum Jahresende.
§ 6 Organe und Einrichtungen
- Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
§7 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, höchstens aber 7 Mitgliedern.
Das sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer, der Kassenwart und der Schriftführer, sowie 2 weitere Mitglieder. Eine Elternvertretung wird separat, durch die Eltern in einer Elternversammlung gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. - Der Verein wird durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Geschäftsführer gesetzlich vertreten.
- Der Vorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr, zu einer Sitzung zusammen. ( Bei Bedarf auch öfter) Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, innerhalb von einer Woche eine Vorstandssitzung schriftlich einzuberufen.
- Über die Vorstandssitzung ist eine von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied(Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender bzw. Geschäftsführer) und dem Schriftführer oder Protokollant zu unterzeichnende Niederschrift zu führen.
§8 Mitgliederversammlung
- Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt.
Die Wahl des Vorstandes findet alle drei Jahre statt. Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen und Mitgliedsbeiträge. - Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlange eines Drittel der Mitglieder oder des Vorstandes einzuberufen.
- Jede Mitgliederversammlung ist bei der Anwesenheit von mindestens eines Drittel der Mitglieder beschlussfähig.
- Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von 10 Tagen.
- Über jede Mitgliederversammlung ist eine von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied(Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender bzw. Geschäftsführer) und dem Schriftführer oder im Verhinderungsfall von einen von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
§ 9 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Diese Mitgliederversammlung ist bei einer Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
- ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist sie innerhalb einer Woche nochmals einzuberufen.
In diesem Fall kann die Auflösung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. - Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vereinsvermögens nach den Modaltäten der Absätze 2 bis 3.
- Der Verein ist dann aus dem Vereinsregister zu streichen.
§ 10 Vereinsvermögen
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Sukow-Marienhof, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 11 Schlussbestimmungen
Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung einschließlich des Vereinszweckes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt ab dem 14.11.2019 in Kraft.
Sukow-Marienhof, 15.11.2019